Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag der Klienten bzw. der Leistungsbeschreibung oder den entsprechenden Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. Im Rahmen des Auftrags besteht für Inkless Gestaltungsfreiheit.
3.2 Alle Leistungen von Inkless (insbesondere alle Vorentwürfe, Konzepte, Social Media Postings, Skizzen, Rohtexte, Textvorlagen, Texte, Planungen, Kampagnen, Fotos, Videos und weitere von Inkless produzierte Contents) sind von den Klienten zu überprüfen und binnen drei Tagen oder zum vereinbarten Zeitpunkt freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als von den Klienten genehmigt. Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen übernehmen die Klienten die Verantwortung für die Richtigkeit der entsprechenden Inhalte mit der Folge, dass die Haftung von Inkless entfällt.
3.3 Die Klienten wird Inkless unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie werden Inkless von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Die Klienten tragen den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Inkless wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4 Die Klienten sind weiterhin verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Textvorlagen, Briefings etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Inkless haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Inkless wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so halten die Klienten Inkless schad- und klaglos. Sie haben Inkless sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3.5 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Verrechnung der Klienten.
3.6 Inkless behält sich das Recht, Veto bei bestimmten angefragten Inhalten einzulegen, die nicht mit der Unternehmenskultur von Inkless übereinstimmen. Die weitere Zusammenarbeit bezüglich anderer Inhalte wird davon allerdings nicht beeinflusst.
3.7 Bei der Buchung eines Pakets/Bundles - unabhängig davon, ob sie aus der Kategorie Content oder der Kategorie Social Media stammen - wird monatlich abgerechnet und gebucht.
3.8 Das genaue Leistungsspektrum bei Buchung eines Bundles/Pakets wird jeweils mit beidseitigem Einvernehmen festgelegt und regelmäßig überprüft.
3.9 Bei den Bundles/Paketen inkludiert sind in jedem Fall Meetings, die zur Qualitätssicherung und progressiven Entwicklung dienen. Die genauen Inhalte dieser Meetings werden jeweils einvernehmlich und zu beidseitiger Zufriedenheit definiert. Entfallen diese Meetings aus welchem Grund seitens der Klienten, so ist Inkless für dahingehende Auswirkungen nicht haftbar.
3.10 Zeitangaben bei Buchung der Bundles/Pakete ist in jedem Fall pauschal anzusehen.