AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Inkless - Content Creation and Consulting


Einleitung

Die im Folgenden aufgelisteten Punkte dienen der beidseitigen Bestätigung zu verschiedenen Details der gemeinsamen Zusammenarbeit. Sie betreffen den/der KlientIn (XXXX) und dem Anbieter (Inkless bzw. Carmen Scherbichler). Im weiteren Verlauf wird für die Seite der respektiven KlientInnen der Plural verwendet.

Die Begriffe “Medien”, “Inhalte”, “Content” und “Postings” sind in diesem Zusammenhang als alle Produkte der Zusammenarbeit zwischen den Klienten und dem Anbieter zu verstehen. Rohmaterialien bzw. Rohinhalte, die die Klienten zur Bearbeitung/Nutzung im Sinne der Content-Erstellung zur Verfügung stellt, sind in dieser Begrifflichkeit nicht mit eingeschlossen.

Geltung

1.1 Inkless erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Sämtliche Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.3 Entgegenstehende oder von dieser Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Inkless ausdrücklich und schriftlich als solche anerkannt werden.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine wirksame, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsabschluss

2.1 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Inkless bzw. der Auftrag der Klienten respektive Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von Inkless sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Erteilen die Klienten einen Auftrag, so sind sie an diesen ab dessen Zugang bei Inkless gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Inkless zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z. B. in Form einer Auftragsbestätigung oder E-Mail) zu erfolgen, es sei denn, Inkless gibt in ausdrücklicher, unmissverständlicher Form zu erkennen, dass der Auftrag angenommen wird. Dies geschieht beispielsweise durch das Tätigwerden auf Basis des Auftrages.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag der Klienten bzw. der Leistungsbeschreibung oder den entsprechenden Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. Im Rahmen des Auftrags besteht für Inkless Gestaltungsfreiheit.

3.2 Alle Leistungen von Inkless (insbesondere alle Vorentwürfe, Konzepte, Social Media Postings, Skizzen, Rohtexte, Textvorlagen, Texte, Planungen, Kampagnen, Fotos, Videos und weitere von Inkless produzierte Contents) sind von den Klienten zu überprüfen und binnen drei Tagen oder zum vereinbarten Zeitpunkt freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als von den Klienten genehmigt. Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen übernehmen die Klienten die Verantwortung für die Richtigkeit der entsprechenden Inhalte mit der Folge, dass die Haftung von Inkless entfällt.

3.3 Die Klienten wird Inkless unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie werden Inkless von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Die Klienten tragen den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Inkless wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4 Die Klienten sind weiterhin verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Textvorlagen, Briefings etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Inkless haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Inkless wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so halten die Klienten Inkless schad- und klaglos. Sie haben Inkless sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

3.5 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Verrechnung der Klienten.

3.6  Inkless behält sich das Recht, Veto bei bestimmten angefragten Inhalten einzulegen, die nicht mit der Unternehmenskultur von Inkless übereinstimmen. Die weitere Zusammenarbeit bezüglich anderer Inhalte wird davon allerdings nicht beeinflusst.

3.7 Bei der Buchung eines Pakets/Bundles - unabhängig davon, ob sie aus der Kategorie Content oder der Kategorie Social Media stammen - wird monatlich abgerechnet und gebucht.

3.8 Das genaue Leistungsspektrum bei Buchung eines Bundles/Pakets wird jeweils mit beidseitigem Einvernehmen festgelegt und regelmäßig überprüft.

3.9 Bei den Bundles/Paketen inkludiert sind in jedem Fall Meetings, die zur Qualitätssicherung und progressiven Entwicklung dienen. Die genauen Inhalte dieser Meetings werden jeweils einvernehmlich und zu beidseitiger Zufriedenheit definiert. Entfallen diese Meetings aus welchem Grund seitens der Klienten, so ist Inkless für dahingehende Auswirkungen nicht haftbar.

3.10 Zeitangaben bei Buchung der Bundles/Pakete ist in jedem Fall pauschal anzusehen.

Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

4.1 Inkless ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (“Besorgungsgehilfe”).

4.2 Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen der Klienten, in jedem Fall aber auf Rechnung der Klienten.

4.3 Inkless wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

Termine

5.1 Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Inkless bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt die Klienten allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn sie Inkless  eine angemessene, mindestens 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Inkless.

5.2 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist können die Klienten vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Inkless’.

5.3 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftagnehmen von Inkless - entbindet Inkless in jedem Fall von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn die Klienten mit ihren zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) im Verzug sind. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

Rücktritt vom Vertrag

6.1 Inkless ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die die Klienten zu vertreten haben, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird.

6.2 Sowie wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität der Klienten bestehen und dieses auf Begehren von Inkless weder Vorauszahlung noch vor der Leistung Inkless eine taugliche Sicherheit leistet.

Honorar

7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoranspruch Inkless’ für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Inkless ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.2 Alle Leistungen Inkless’ die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle für Inkless erwachsende Barauslagen sind von den Klienten zu ersetzen.

7.3 Kostenvoranschläge Inkless’ sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von Inkless schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird Inkless die Klienten auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als auch als von den Klienten genehmigt, wenn die Klienten nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7.4 Für alle Arbeiten von Inkless, die aus welchem Grund auch immer von den Klienten nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Inkless eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwerben die Klienten an diesen Arbeiten keinerlei Rechte, nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Content-Inhalte jeglicher Art (inklusive Medien, wie Fotos, Videos, Social Media Beiträge oder Ähnliches) sind vielmehr unverzüglich an Inkless zurückzustellen.

Zahlung

8.1 Die Rechnung Inkless’ werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von acht Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 15 % als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Inkless.

8.2 Die Klienten verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Inkless sämtliche, im Rahmen anderer mit den Klienten abgeschlossene Verträge, erbrachten Leistungen zu Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4 Die Klienten sind nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen Inkless’ aufzurechnen, außer die Forderung der Klienten wurde von Inkless schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht der Klienten wird ausgeschlossen.

Präsentationen

9.1 Für die Teilnahme an Präsentationen (sowie auch für Testimonials) steht Inkless ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von Inkless für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

9.2 Erhält Inkless nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Inkless, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Inkless. Die Klienten sind nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen, die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Inkless zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Inkless nicht zulässig.

9.3 Ebenso ist den Klienten die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwerben die Klienten keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

9.4 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht in der von Inkless gestalteten Inhalte und Contents (in jedweder Form, ebenso Ton-, Foto- und Videomaterial) verwertet, so ist Inkless berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen von Inkless einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Konzepte, Rohtexte, Vorlagen, Ton-,  Foto- und Videomaterial, Social Media Postings, sowie alle weiteren Contents und Inhalte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale Eigentum von Inkless und können von Inkless jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Die Klienten erwerben durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich der Vervielfältigung und Übersetzung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Inkless darf der Kunde die Leistungen von Inkless nur für die Dauer des Vertrags nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen Inkless‘ setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Inkless dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

10.2 Änderungen von Leistungen Inkless, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch die Klienten oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmungvon Inkless und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des/der UrheberIn zulässig.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen von Inkless, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Inkless erforderlich. Dafür steht Inkless und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen von Inkless bzw. von Contents, Inhalten und Produktionen, für die Inkless konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrags - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung von Inkless notwendig.

10.5 Dafür steht Inkless im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrags nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

Herausgabe von Daten

11.1 Inkless ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünschen die Klienten, dass Inkless ihnen Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

11.2 Datenträger, Dateien und Daten, die den Klienten von Inkless zur Verfügung gestellt wurden dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von Inkless verändert werden.

11.3 Inkless haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System der Klienten entstehen.

Kennzeichnung
       
12.1 Inkless ist berechtigt, auf allen Contents, Werbemitteln, Social Media Postings sowie weiteren Konzepten und Inhalten auf Inkless und allenfalls auf den/die UrheberInnen hinzuweisen, ohne dass den Klienten dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

12.2 Inkless ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs der Klienten dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträger und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Klienten bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

Gewährleistung und Schadensersatz
       
13.1 Die Klienten haben allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Inkless schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht den Klienten nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch/Neu-Gestaltung der Leistung durch Inkless zu.

13.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei die Klienten Inkless alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen. Inkless ist berechtigt, die Verbesserung der Leistungen zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Inkless mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

13.3 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zulasten von Inkless ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind von den Klienten zu beweisen.

13.4 Schadenansatzsprüche der Klienten, insbesondere wegen Verzugs, Umöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Inkless‘ beruhen.

13.5 Jeder Schadensanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

13.6 Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

Haftung
       
14.1 Inkless wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und die Klienten rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung Inkless‘ für Ansprüche, die aufgrund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens, Ton- und Videoprodukte sowie alle weiteren Inhalte) gegen die Klienten erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Inkless ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist, insbesondere haftet Inkless nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten der Klienten oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

14.2 Inkless haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

14.3 Inkless haftet nicht, wenn Mängelbehebung, Programm- und Quelltextänderungen, Ton- oder Bildänderungen sowie Ergänzungen oder vergleichbare Änderungen von den Klienten selbst oder von dritter Seite durchgeführt wurden oder Schäden durch Computerviren entstanden sind.

Anzuwendendes Recht
       
15.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Klienten und Inkless ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
       
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Inkless.

16.2 Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Inkless und dem Kunden ergebende Streitigkeiten wird das für den Sitz von Inkless örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.